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Versäumnisurteil gegen Mieter

Nach fristloser Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Zahlungsverzuges des Mieters kann gegen den Räumungsbeklagten vor Ablauf der 2-monatigen Schonfrist Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren erlassen werden, wenn die Frist für die Verteidigungsanzeige ohne Reaktion von Beklagtenseite abgelaufen ist.

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 05.03.2003 - Aktenzeichen: 311 T 17/03 - WM 2003, S. 275.
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