Susanne
Wenn sich das im Laufe der Jahre geändert hat, also eine Verschlechterung aufgetreten ist, solltest Du den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel zu beheben. Dabei zur Beseitigung eine Frist stellen und mit Minderung kündigen, ggf. 100%, weil die Garage ja nicht mehr nutzbar ist, wenn Du nicht hineinfahren kannst.
Grundsätzlich würde ich mir so eine Vorgehensweise entweder durch einen Fachanwalt abnehmen lassen oder zumindest absegnen lassen.