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sid79 hat diese Frage gestellt
Hallo,ich habe eine Wohnung mit Garage gemietet und habe ein Problem mit der Auffahrt zur Garage.
Die Garage ist einem halben Meter über dem Boden und hat eine Betonschräge.
Mein Problem ist das diese schräge zu kurz und dehalb zu steil ist und auch schon sehr kaputt und ausgefahren und dadurch setzte ich jedesmal beim hinneinfahren auf.

Jetzt meine Frage:,der Vermieter hat gesagt dann muß ich halt draußen stehen bleiben.
Kann ich einen Mietminderung der Garage und wenn wieviel durchsetzten und,oder ist der Vermieter in welchem Zeitraum dazu verpflichtet diese Einfahrt zu ändern bzw zu reparieren.

Vielen Dank für Ratschläge!!!
Stichwörter: reperatur + garage + mietminderung

1 Kommentar zu „Problem zwecks Garagenauffahrt-Mietminderung oder änderung ?????”

Susanne Experte!

Wenn sich das im Laufe der Jahre geändert hat, also eine Verschlechterung aufgetreten ist, solltest Du den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel zu beheben. Dabei zur Beseitigung eine Frist stellen und mit Minderung kündigen, ggf. 100%, weil die Garage ja nicht mehr nutzbar ist, wenn Du nicht hineinfahren kannst.
Grundsätzlich würde ich mir so eine Vorgehensweise entweder durch einen Fachanwalt abnehmen lassen oder zumindest absegnen lassen.

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