Der_Mario
Selbstverständlich gilt dort französisches Recht. Mit Mietrecht in Frankreich werden sich aber vermutlich hier die wenigsten auskennen.
Ghostraider
Selbstverständlich gilt dort französisches Recht. Mit Mietrecht in Frankreich werden sich aber vermutlich hier die wenigsten auskennen.[/quote:b8761]
Ein deutscher Mietvertrag mit deutschem Mietrecht, gilt nur in Frankreich, wenn er in Deutschland unterschrieben wurde.
Wurde ein deutscher Mietvertrag in Frankreich unterschrieben gilt dieser nach französischem Mietrecht.
Dabei ist es irrelevant ob die da was mit dem deutschen Mietrecht anfangen können. Es wurde ein Mietvertrag unterschrieben und die Einzelheiten richten sich nach dem französischem Recht.
In diesem Fall ist es genau so wie mit einem Urlaub. Alles was hier in Deutschland an Urlaubsspass abgehandelt und unterschrieben wurde wird nach deutschem Recht behandelt. Alles was Sie im Urlaubsland buchen oder unterschreiben wird nach dem Landesrecht behandelt.
Aber um ganz sicher zu gehen würde ich einen Anwalt befragen.
Gruß
ghost