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Christine Stelzer hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

Mein Vater hat eine Apotheke in Passau und einen befristeten Geschäftsmietvertrag bis 2011. Der originale Mietvertrag wurde 1971 geschlossen und 1991 um weitere 20 Jahre verlängert. Mein Vater erlitt nun einen Schlaganfall und ist nicht in der Lage, das Geschäft weiterzuführen. Der Arzt sagte, dass er ihm eine Unfähigkeitsbescheinigung ausstellen könnte. Er ist auch schon 71 Jahre und hatte einen Bandscheibenvorfall und dürfte sowieso nicht mehr arbeiten.

Frage: gibt es irgendein ähnliches Urteil oder eine Möglichkeit, aus dem befristeten Vertrag rauszukommen? Er ist auch schon über 70 Jahre und lag jahrelang mit dem Vermieter im Rechtsstreit wegen Mieterhöhungen. Er kann auch die Apotheke nicht an einen anderen Apotheker weitervermieten, da er seit Jahren Minus erwirtschaftet. Das Aufhören wäre somit sein finanzieller Ruin, das Weitermachen sein gesundheitlicher.

Angenommen, er wäre geistig nicht mehr in der Lage die Geschäfte zu führen, müssen wir Kinder uns um einen Apotheker kümmern, der die Geschäfte führt? Ist das uns zuzumuten??

Hat irgendjemand eine Idee oder eine Hilfestellung, die wir nutzen könnten?

Wir würden jegliche Unterstützung sehr schätzen.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
Christine Stelzer

0 Kommentare zu „Außerordentliche Kündigung befristeter Geschäftsmietvertrag wg Krankheit”

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