Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe da mal ne Frage:
Am Waschbecken im Badezimmer unserer Mietwohnung tropft seit einigen Tagen der Wasserhahn der Art, daß innerhalb von einem Tage ein untergestellter Behälter mit ca. 2l Fassungsvermögen voll ist.
Da ich erst einmal vermutete, daß nur eine Dichtung kaputt ist machte ich mich daran den Fehler zu beheben. Nach einigen Versuchen mußte ich feststellen, daß das Ventil nicht so einfach rauszuschrauben war, wie ich ursprünglich angenommen hatte. Um aber das Messingventil nicht zu beschädigen habe ich meinen Vermieter informiert. Dieser hat dann einen Monteur kommen lassen, der sich das ganze angesehen hat. Der Monteur meinte nur, daß er zwei neue Ventile (ca. 7 Euro/Stk) beschafft und diese einsetzen will und wollte wissen "wie das mit der Rechnung wäre", denn der Vermieter, der ihn beauftragt hat wolle die Rechung nicht begleichen!!
Ich kann mir nun grad gar nicht vorstellen, daß der gute Monteur lediglich die Materialkosten berechnen wird, sondern auch Anfahrt und Arbeitslohn berechnen wird.
Ist es überhaupt zulässig, daß der Vermieter die Übernahmer dieser Kosten ablehnt? Ich würde mal behaupten, daß die Instandsetzung eines tropfenden Wasserhahns unter der Rubrik Instandhaltung des Mietgegenstandes zu buchen ist unsomit zu Lasten des Vermieters geht. Wie sollte ich mich nun verhalten?
MfG
Thomas Giese