FischkoppStuttgart
Ihr Anwalt wird ihnen sicherlich keinen Mist erzählen.
aber habe auch nur was als mieter gefunden
III. Mit „falschen“ Fristen gekündigt:
Der Mieter hat mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, es gelten aufgrund der BGH-Entscheidung die alten, längeren, von der Wohndauer abhängigen Kündigungsfristen (vgl. Ziffer II, Fall 3 und Fall 4):
Es ist keine erneute Kündigung erforderlich. Die Kündigung selbst bleibt wirksam. Das Mietverhältnis endet aber erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Das heißt, je nach Wohndauer nach 3, 6, 9 oder 12 Monaten.
Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter wohnen bleibt bzw. die Miete bis zum Ende der (langen) Kündigungsfristen weiter zahlt.
Ist der Mieter bereits ausgezogen, hat die Wohnungsübergabe stattgefunden und sind alle Schlüssel zurückgegeben, kann hierin eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses gesehen werden. Der Vermieter hat keine weiteren Ansprüche.
daher weiss ich nicht, ob sie nicht doch raus müssen.
Frage ist, ob der Grund nicht anfechtbar ist.[/color:43044]
"Kündigungsgrund was Eigenbedarf ,mein Vermieter geht in Rente und will die Wohnung noch schnell verkaufen, auch angeführt ist das mein Vermieter Pleite sei. "
Meines Wisssens nach ist das kein Kündigungsgrund!
Eigenbedarf, ja
Kündigung wegen Verkauf, nein
Sie sollten evtl zum Mieterschutzbund gehen.
[b:43044]Denken Sie an Fristeinhaltung![/b:43044]