Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich überlege gerade in eine neue Wohnung umzuziehen und habe mir eine Auflistung der zu erwartenden Nebenkosten geben lassen.
Mich würde mal interessieren ob es rechtens ist, dass der Hausstrom pauschal abgerechnet wird. Ich soll hierfür etwa 8,-€ im Monat bezahlen womit ich auch kein Problem habe. Was passiert aber nun, wenn der Hausstromverbrauch wesntlich höher ist? Kann mein Vermieter die Kosten einfach erhöhen oder muß er diesen plötzlichen Mehrverbrauch begründen?! Könnte ich im Zweifelsfall eine Offenlegung des Verbrauchs verlangen? Ist eine Pauschalabrechnung überhaupt rechtens? Ich würde gerne nur die tatsächlich anfallenden Kosten bezahlen...
Desweiteren gibt es anscheinend einen neu installierten Heizkörper im Treppenhaus der auf alle Mieter umgelegt wird. Dieser soll Anteilig von jedem Mieter zur Wohnfläche bezahlt werden, was mir auch logisch erscheint. Da ich nicht selbst bestimmen kann wie hoch dieser Heizkörper aufgedreht wird habe ich ein wenig Sorge, dass dies einen schwer kalkulierbarer Kostenfaktor darstellen könnte. Mein möglicherweise zukünftiger Vermieter hat mir erklärt, dass die Energiebilanz des Gesamthauses annähernd gleich bleiben würde, da ich weniger Wärme von meiner Wohnung ins Treppenhaus abgeben würde. Auch das erscheint mir logisch, aber dennoch würde es mich interessieren ob ein Heizkörper im Treppenhaus überhaupt sein muss oder diesen sogar der Vermieter bezahlen muss? In Zeiten von derart steigenden Energie- bzw. Gaspreisen muss man ja auf alles gefasst sein!
Ich möchte keinen Ärger schon vor meinem Einzug anzetteln, aber hätte gerne vorher alle Unklarheiten geregelt! Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ansonsten einen sonnigen Tag

4 Kommentare zu „Ist eine Hausstromabrechnung pauschal korrekt?”

Susanne Experte!

Bezüglich der Umlage des Heizkörpers mal in der Heizkostenverordnung nachlesen, da wird auch beschrieben, wie die Heizkosten für Gemeinschaftsräume verteilt werden.
Meiner Meinung nach muss kein Hausflur beheizt werden, wenn die Häuser insgesamt besser gedämmt wären.

Das mit dem Allgemeinstrom kann ich nicht nachvollziehen. Der gehört zu den Betriebskosten und wird entweder nach Umlageschlüssel qm/Personen auf alle umgelegt.
Zahlst Du demnach keine Nebenkostenvorauszahlung sondern eine Pauschale? Oder sollst Du insgesamt eine Nebenkostenvorauszahlung leisten und nur Pauschal für den Allgemeinstrom? Würde keinen Sinn machen!

Gast Experte!

Bezüglich der Umlage des Heizkörpers mal in der Heizkostenverordnung nachlesen, da wird auch beschrieben, wie die Heizkosten für Gemeinschaftsräume verteilt werden.
Meiner Meinung nach muss kein Hausflur beheizt werden, wenn die Häuser insgesamt besser gedämmt wären.[/quote:02389]

Die Heizkostenverordnung war ein sehr guter Tip, danke!!
Gibt es so eine Verordnung auch für den Hausstrom?!

Das mit dem Allgemeinstrom kann ich nicht nachvollziehen. Der gehört zu den Betriebskosten und wird entweder nach Umlageschlüssel qm/Personen auf alle umgelegt.
Zahlst Du demnach keine Nebenkostenvorauszahlung sondern eine Pauschale? Oder sollst Du insgesamt eine Nebenkostenvorauszahlung leisten und nur Pauschal für den Allgemeinstrom? Würde keinen Sinn machen![/quote:02389]

Ich soll eine Nebenkostenvorauszahlung für den Hausstrom machen, der pauschal abgerechnet wird. Auf Nachfrage habe ich nun erfahren, dass der Hausstrom über den Stromzähler des Vermieters im EG abgerechnet wird. Eine genaue Verbrauchsermittlung sei somit nicht möglich.
Ist eine solche Pauschale denn rechtens? Oder könnte ich bei einer Erhöhung dagegen vorgehen?

Susanne Experte!

Wie viele Mieter hat das Haus insgesamt?
Mir würde allerdings zum Hausstrom keine andere Regelung einfallen, nur solltest Du Dich informieren, wieviel ein MFH, dass Deinem entspricht, i.d.R. jährlich an Allgemeinstrom verbraucht.

Gast Experte!

Wie viele Mieter hat das Haus insgesamt?
Mir würde allerdings zum Hausstrom keine andere Regelung einfallen, nur solltest Du Dich informieren, wieviel ein MFH, dass Deinem entspricht, i.d.R. jährlich an Allgemeinstrom verbraucht.[/quote:a2713]

Das Haus hat insgesamt 3 Mietpartein. Das eine andere Regelung schwierig ist sehe ich auch so. Mich würde nur interessieren ob diese Regelung im Zweifelsfall anfechtbar ist, beispielsweise wenn ich nach 3 Monaten eine Erhöhung dieses Abschlags bekomme.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.