Berthelstal 16.10.2009 15:14
Ihr Gedankengang können Sie ad acta legen. Berechtigtes Interesse liegt nur bei Eigenbedarf vor. Unter "Eigen" wird der Vermieter verstanden. Rechtlich ist da nichts zu machen.
Vielleicht überzeugen Sie den Mieter der Einliegerwohnung freiwillig auszuziehen und unterstützen Sie ihn nach Kräften.
Das wär zumindest ein Lösungsansatz.