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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen!

Ich habe das Problem, dass man mit meiner Vermieterin absolut nicht reden kann (habe schon mal was darüber gepostet).
In ein paar Wochen ziehe ich aus und bin mir ziemlich sicher, dass die Vermieterin mir möglichst viele Schwierigkeiten machen wird. Eine andere Mitbewohnerin (wir sind eine WG) ist vor 3 Monaten ausgezogen, und bei Schlüsselübergabe hat sich die Vermieterin Notizen gemacht, aber die Mitbewohnerin hat nie (trotz mehrmaligem Nachfragen) ein Übergabeprotokoll bekommen.

Ich möchte meins gerne sofort bei Auszug haben, weil ich befürchte dass die Vermieterin sonst nachträglich sonst was berechnet. Habe ich einen Anspruch auf ein Übergabeprotokoll direkt beim Auszug? Im Mietvertrag steht nichts darüber. Kann ich ansonsten z.B. verweigern den Schlüssel zu übergeben o.ä.? Ohne dann noch Miete für den Folgemonat zahlen zu müssen - damit hat sie bei verspäteter Schlüsselübergabe gedroht.

Danke schon mal,
SABiensche :-)

1 Kommentar zu „Ist Vermieter zu Übergabeprotokoll vor Auszug verpflichtet?”

Gast Experte!

Ist doch ganz einfach:

Du fertigst das Übergabeprotokoll an. Wenn dann die Vermieterin in deiner Wohnung ist trägst du alle Punkte, die sie bemängelt in das Protokoll ein, wird nichts beanstandet eben nichts. Dieses Protokoll lässt du dir dann vor der Schlüsselübergabe von der Vermieterin gegenzeichnen.

Zur Sicherheit solltest du eine unbeteiligte dritte Person dabei haben.

Weigert sich die Vermieterin zu unterzeichnen fragst du im Beisein des Zeugen nach den Gründen dafür. Das trägst du dann ebenfalls in das Protokoll ein und lässt es (immer noch vor der Schlüsselübergabe und im Beisein der Vermieterin natürlich) von der Zeugin unterzeichnen.

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