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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wohnungsvermittlung "ohne Maklergebühr"

Die Angabe in einem Vermietungsinserat "ohne Maklergebühr", mit der ein Verwalter für die Vermietung von Wohnraum wirbt, ist keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg wissen Mietinteressenten in der Regel, dass der Mieter in vielen Fällen bei Abschluss eines Mietvertrages keine Maklerprovision zu zahlen hat, nämlich insbesondere dann, wenn es um die Vermietung eines Eigenobjekts oder von dem Makler verwalteter Räume geht. Die angesprochenen Personen machen sich keine Gedanken darüber, weshalb keine Courtage anfällt. Ihnen kommt es im vorliegenden Zusammenhang nur darauf an, dass sie keine Provision zahlen müssen.

Urteil des OLG Hamburg vom 26.10.2000
3 U 42/00
GRUR-RR 2001, 170

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