tenant61
. 17-18 grad sind eindeutig zu wenig. was der makler sagt oder tut ist ziemlich unerheblich, es sei denn er handelt im auftrag des vermieters. wie stellt sich denn der vermieter zu der angelegenheit? wenn er keine erkennbare absicht zeigt, die mängel so zu beheben, dass sowohl eine akzeptable raumtemperatur erreicht wird als auch der schimmel verschwindet, dürfte der zustand der wohnung nach deinen schilderungen gesundheits gefährdend sein. in dem fall wärst du zu einer kündigung ohne einhaltung einer frist berechtigt. mancherorts kümmern sich aber auch die behörden (z.b. wohnungsamt) gern um solche zustände und treten dem hauseigentümer auf die zehen.
Miria
danke schön für deine antwort! den vermieter habe ich bisher nicht kennengelernt. mein mitbewohner meint, er sei alt und krank und habe deshalb alle angelegenheiten die mieter betreffend an das maklerbüro abgegeben. die müssen natülich trotzdem bei allen maßnahmen mit ihm rücksprache halten und bei der heizungserneuerung hat er sein okay gegeben. ich denke aber, er hat wohl andere sorgen, als sich ständig mit diesen dingen rumzuschlagen. und darauf beruft sich wiederum das maklerbüro; sie könnten ohne zustimmung des vermieters nix machen.
du meinst, ich könnte evtl. wegen gesundheitsbeeinträchtigung die kündigungsfrist umgehen. gibt es dazu ein gesetz, dass man vorlegen könnte? hab halt die befürchtung, dass sie sich einfach auf den vertrag berufen und ich dem nix entgegensetzen kann.
dass ein amt sich dafür zuständig fühlen könnte, hab ich nicht gewusst. dachte immer, man müsste erst dem mieterbund beitreten, um unterstützung zu bekommen.
jedenfalls danke für deine anregungen!
LG
miria
tenant61
§ 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.
wichtig ist, demnach, dass die gesundheitsgefährdung erheblich sein muss, was auch immer das bedeutet. den nachweis dafür, dass eine erhebliche gefährdung vorliegt, muss der mieter erbringen. am besten entsprechende nachweise besorgen, bevor es evtl zum prozess kommt.
falls dir das prozessrisiko (das auf jeden fall vorhanden ist) zu groß ist, hast du immer noch das mittel der mietminderung in der hand.
ob sich in allen gemeinden die behörden um bauliche misstände kümmern, kann ich nicht mit bestimmtheit sagen. zumindest in düsseldorf habe ich es wiederholt erlebt.