edy 06.01.2010 13:28
Hallo roncobuster,
Ob der Vertrag unbefristet oder auf 2 Jahre
befristet ist, kommt auf's Gleiche raus.
Beide können mit 3 mtl.Kündigungsfrist
aufgelöst werden.
Hier wäre ein MV mit Kündigungsausschluss
die bessere Alternative.
Wenn der Mietvertrag noch nicht unter-
schrieben ist,entstehen keine Kosten.
lg
edy
Berthelstal 07.01.2010 07:36
Solange Sie den Vertrag nicht unterschrieben haben, besteht auch keiner und sind zu nichts verpflichtet. Ein mündliches Vorgespräch verpflichtes zu nichts. Ein mündlicher Vertrag, so entnehme ich ihrem Beitrag, ist damit nicht abgeschlossen worden.
Im übrigen warne ich immer vor befristeten Verträgen jeder Art. Sie und ich wissen nie, was in einem Jahr ist.
roncobuster 07.01.2010 12:15
Vielen Dank an euch...das hat mir weitergeholfen...