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roncobuster hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,
ich bin etwas in der Zwickmühle.... Ich habe mir Ende November ein Reiheneckhaus angesehen. Beim Treffen mit dem Vermieter (Vertreter) Anfang Dezember besprachen wir die Konditionen.
Der Vermieter wies mich darauf hin, dass das Haus im Falle des Todes des eigentlich Vermieters verkauft wird und wir dann wieder raus müssten. Das war für uns ok. Wir sprachen auch mündlich immer darüber, dass es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt und sagten zu, dass wir das Objekt nehmen.
Der Vermieter, bzw. Vertreter hat es trotz mehrmaliger Aufforderung von uns nicht geschafft einen Mietvertrag beizubringen. Letzen Sonntag wollte ich dann zum Abschluss des Vertrag kommen und stelle fest, dass dieser auf nur 2 JAHRE befristet ist. Darauf hin habe ich dem Vermieter gesagt, dass es so nicht abgesprochen war und ich das Objekt nicht nehmen werde. Ich habe auch keinerlei Unterschriften geleistet.
Kann der Vermieter jetzt Schadenersatzforderungen an mich stellen? Meiner Meinung nach doch nicht, denn der Lackierte bin ja ich....ich muss in drei Wochen ausziehen...
Was meint ihr denn? Vielen Dank schonmal vorab.

3 Kommentare zu „Kündigung vor Vertragsabschluss”

edy Experte! 06.01.2010 13:28

Hallo roncobuster,
Ob der Vertrag unbefristet oder auf 2 Jahre
befristet ist, kommt auf's Gleiche raus.
Beide können mit 3 mtl.Kündigungsfrist
aufgelöst werden.
Hier wäre ein MV mit Kündigungsausschluss
die bessere Alternative.

Wenn der Mietvertrag noch nicht unter-
schrieben ist,entstehen keine Kosten.

lg
edy

Berthelstal Experte! 07.01.2010 07:36

Solange Sie den Vertrag nicht unterschrieben haben, besteht auch keiner und sind zu nichts verpflichtet. Ein mündliches Vorgespräch verpflichtes zu nichts. Ein mündlicher Vertrag, so entnehme ich ihrem Beitrag, ist damit nicht abgeschlossen worden.
Im übrigen warne ich immer vor befristeten Verträgen jeder Art. Sie und ich wissen nie, was in einem Jahr ist.

roncobuster 07.01.2010 12:15

Vielen Dank an euch...das hat mir weitergeholfen...

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