Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
anname hat diese Frage gestellt
Welche Mietminderungansprüche hat der Mieter ? Beschwerden:Brandgeruch im Treppenhaus und außen im Hof. Ist dasder Grund in eine Notwohnung auszuziehen? Wer übernimmt in dem Fall die Kosten?Gebäudeversicherung? Eigentümerin der Brandwohnug? Die Brandursache: technischer Deffekt.

5 Kommentare zu „Mietminderung nach dem Brand in der Nachbarwohnung”

Berthelstal Experte! 16.07.2010 13:51

Ich denke, das sollten Sie schneller vergessen, als Sie es geschrieben haben.

anname 16.07.2010 21:01

Wer soll es schneller vergessen der Mieter oder der Vermieter?

Balkonexperte Experte! 17.07.2010 09:00

Scherzkeks, richtig, oder verstehen Sie kein deutsch?

bitteumrat Experte! 18.07.2010 08:05

Ich denke das die anderen Forumsmitglieder ihnen klarmachen wollten, das es sich in so einem Fall um ein großes Unglück für den Betroffenen der ausgebrannten Wohnung handelt und eher Mitgefühl angebracht währe, als das man hier noch einen Grund für Mängel suchen sollte.

Selbst wenn der Brand vorsätzlich gelegt wurde, sollte man hier den Vermieter/Eigentümer mit noch mehr Problemen "beladen" sondern mithelfen, die, für alle nicht direkt betroffenen Mieter unangenehme Situation aus eigenen Mitteln zu beseitigen.

anname 26.07.2010 19:47

Ich bin der Vermieter, und der Mieter hat Recht bekommen. Muss mit Mietminderung von 100% Kaltmiete für 2-Wochen zufrieden sein. Gott sei Dank dass er vor 2-Monaten die Wohnung gekündigt hat, sonst konnte er noch mehr Geld am Unglück den anderen verdienen

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.