Berthelstal 09.12.2009 08:44
Katzen gehören nicht zu den Kleintieren, welche der Vermieter dulden muß.
Schildern Sie dem Vermieter Ihr Malheur. Vielleicht geht da was.
1. Frage: Die Verbote, welche Sie glauben wollen, erstrecken sich nur auf Kleintiere (Stubenvögel, Meerschweinchen, Hamster etc.), weil diese in der Regel in Käfigen gehalten werden und nicht die Wohnsubstanz schädigen können.
2. Frage: Kündigen schon, denn Sie haben Ihre Mieterpflicht verletzt, aber fristlos ist nicht drin. Da sollten Sie zumindest erst eine Abmahnung bekommen. Da habe ich wenig Sorge.
3. Frage: Die Kaution bekommen Sie natürlich in voller Höhe zurück. Sie dient nur dazu, eventuelle Schäden, welche Sie hinterlassen haben, zu regulieren.
P.S. Wenn andere Mieter im Haus ebenfalls Katzen halten, ist das allerdings rechtlich für Sie ohne Bedeutung. Es gibt kein Hausmietrecht, wonach alle Mieter den gleichen Mietvertrag haben müssen.
Also mit Vermieter reden und notfalls entscheiden: Katzen oder Wohnung.
Wenn Sie das unerlaubt weiterführen wollen, kann Ihnen ein freundlicher Mitbewohner schon mal letzten Endes an's Bein pinkeln.