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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen?

Bei meiner Wohnung hat ein Vermieterwechsel stattgefunden. Zum Ende des Besitzes der alten Vermieter am 31.08.03 wurden die "Röhrchen" an den Heizkörpern abgelesen. Die entstandenen Messdienstkosten von ca. 200 € wurden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung 01.01.03 bis 31.08.03 von den bisherigen Vermietern an die Mieter weitergegeben.

Am Ende des Jahres zum 31.12.03 hat der neue Vermieter neu ablesen lassen, die neuerlichen Kosten von ca. 200 € im Rahmen der Nebenkostenabrechnung 01.09.2003-31.12.2003 wurden ebenfalls an uns Mieter weitergegeben.

Müssen wir Mieter diese doppelten Messdienstkosten mittragen oder ist dieses Sache der Vermieter?

Eine Antwort wäre nett.

Danke
LISA

2 Kommentare zu „Heizkörper - Messdienstkosten bei Vermieterwechsel ?”

Gast Experte!

....... hallo........

besser spät als nie <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

........ soweit im mietvertrag nicht anders vereinbart, trägt der verursacher die kosten der zwischenablesung,. z. zt. ca. 50,00 euro....... sollten die kosten der aufteilung im mv vertraglich vereinbart sein...... musst du den betrag blechen <!-- s :x --><!-- s :x -->

cu plague

Gast Experte!

........ hooo..... sorry


ich hab mir deinen beitrag nochmal durchgelesen <!-- s :D --><!-- s :D -->

der gesetzlich vorgeschriebene zeitraum beträgt 12 monate,........ sollte jetzt ein vermieter/eigentümerwechsel stattfinden, kann zwar eine heizkostenabrechnung über einen verkürzten zeitraum stattfinden (z. b. über 4 monate),........ die kosten dieser (servicegebühr entsprechender firma) dürfen aber nicht auf den mieter umgelegt werden !!!!!!!

mfg plauge

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