Gast
....... hallo........
besser spät als nie <!-- s --><!-- s -->
........ soweit im mietvertrag nicht anders vereinbart, trägt der verursacher die kosten der zwischenablesung,. z. zt. ca. 50,00 euro....... sollten die kosten der aufteilung im mv vertraglich vereinbart sein...... musst du den betrag blechen <!-- s --><!-- s -->
cu plague
Gast
........ hooo..... sorry
ich hab mir deinen beitrag nochmal durchgelesen <!-- s --><!-- s -->
der gesetzlich vorgeschriebene zeitraum beträgt 12 monate,........ sollte jetzt ein vermieter/eigentümerwechsel stattfinden, kann zwar eine heizkostenabrechnung über einen verkürzten zeitraum stattfinden (z. b. über 4 monate),........ die kosten dieser (servicegebühr entsprechender firma) dürfen aber nicht auf den mieter umgelegt werden !!!!!!!
mfg plauge