Ghostraider
Wurde das Problem mit der Duschtasse schriftlich der Vermieterin gemeldet?
Wenn nein haben Sie ein Problem.
Wieweit hier ein Zeitwert abgerechnet wird kann ich nicht sagen, aber es kann ganz gut sein das Sie die Duschtasse ersetzen müssen, da dies nicht sofort bei Einzug und Übergabe dem Vermieter angezeigt wurde und als Verschulden Ihrerseits angesehen werden wird oder kann.
Bei den Macken im Türrahmen kommt es darauf an ob es im Rahmen des normalen gebrauchts ist oder über diesen drüber weg geht.
Anderseits kommt es beim Türen oder Rahmen streichen auch darauf an wie die Klausel über die Schönheitsreparaturen ausgeführt ist.
Das heißt ob eine gültige Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verankert ist.
Gruß
ghost