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HerbXXL hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Gleichgesinnte,

ich habe eine Frage zur Kündigung bzgl. Eigenbedarfs. Ich habe schon einige Artikel gelesen aber bisher leider keine direkte Antwort auf meine Sachverhalt finden könne.
Die Frage ist wie folgt:

Nehmen wir an ein Vermieter bewohnt selbst die größte Wohnung (ca. 100qm) seines Mietobjektes in einem 4-Familienhaus. Urplötzlich trennt er sich von seiner Lebensgefährtin und meldet Eigenbedarf auf eine der kleineren Mietswohnungen (ca.45qm) an da er die große Wohnung nun vermieten und die kleinere selbst nutzen
möchte.

Im Grunde ist dies ja verständlich, da seine alte Wohnung zu groß für eine alleinstehende Person ist und diese ggf auch nicht alleine finanzieren werden kann. Aber hat er da das Recht auf seiner Seite? Ist es so einfach?
EIgenbedarfs. Ich habe schon einige Artikel gelesen aber bisher leider keine genaue Antwort auf meine Frage finden könne.
Diese ist wie folgt:

Nehemen wir an ein Vermieter bewohnt selbst eine Wohnung seines Mietobjektes in einem 4-Familienhaus. Urplötzlich trennt er sich von seiner Lebensgegfärtin und meldet Eigenbedarf auf eine der kleineren Mietswohnungen da er sein relativ große Wohnung vermieten möchte (alte Wohnung ca. 100qm, kleinere ca. 45qm).

Im Grunde ist dies ja verständlich, da seine alte Wohnung zu groß für eine alleinstehende Person ist und es ggf auch nicht alleine finanzieren kann. Aber hat er da das Recht auf seiner Seite? ist es so einfach?

Ich hoffe auf Eure Hilfe.

1 Kommentar zu „Kündigung zwecks Eigenbedarf”

Berthelstal Experte! 09.01.2010 17:38

Aus der Vielfalt der Gründe und Bedingungen, welche für die Geltendmachung von Eigenbedarf gelten, kann hier schlecht eine Beurteilung der Situation erfolgen. Wenn Sie den nachfolgenden Link gelesen haben, werden Sie das Verstehen. Es kommt also weitgehend auf die Würdigung der Umstände an.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsgruende.html

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