Gast
Hallo,
zum Thema Blickschutz Terrasse hab ich leider nichts gefunden, bezieht sich alles immer auf Balkone, denke aber da gilt das gleiche, ohnen Genehmigung (Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft bzw. Vermieter) ist ein Sichtschutz wohl verboten <!-- s --><!-- s -->
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Münster durfte die Mieterin als Sichtschutz auf ihrer Terrasse keine Schienen mit schweren Kunststoffvorhängen anbringen. Ein Sonnenschirm muss als Sichtschutz genügen (Aktenzeichen 48 C 2357/01).
Balkon - Glasverkleidung darf "verbastet" werden
Ist der Balkon einer Wohnung gegenüber einem Hochhaus mit Glasplatten ausgestattet, so hat der Mieter das Recht, bis zur Höhe der Balkonbrüstung eine Bastverkleidung anzubringen, um seine Privat- und Intimsphäre zu schützen.
(Amtsgericht Köln, 212C124/9
Die allseitige Umhüllung des Balkons der Mietwohnung mit einem an montierten Schienen aufgehängten Vorhang ist kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache. (AG Münster, Urteil vom 18.7. 2001)
AG Köln
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212 C 124/98
Rechtsbereich/Normen: ---
Einstellung in die Datenbank: 2002-06-25
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
Quelle: Anwalt-Suchservice
Sichtschutz auf dem Balkon
Mieter dürfen an der Balkonbrüstung einen Sichtschutz aus Bast anbringen, wenn er nicht höher als das Geländer ist.
Die Außenfassade des Hauses darf dadurch aber nicht verunstaltet werde. Insbesondere muss der Sichtschutz farblich mit der Fassade harmonieren.
Gast412
Ich werde es halt einfach probieren. Notfalls muss ich die Blende nur bei Bedarf aufstellen und abends immer wieder einrollen.
Grüße