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Marcellus hat diese Frage gestellt
Guten Tag.
Ich habe in Berlin ein Mieterhöhungsverlangen erhalten, die durch verschiedene Spannenerhöhende Merkmale begründet ist, u.a.:
Markmalsgruppe Wohnung: Energieverbrauchskennwert < 120 kwh/ m2a
Merkmalsgruppe Wohnumfeld: bevorzugte Citylage; gepflegte Müllstandsfläche mit sichtbegrenzender Gestaltung
Zu den Merkmalen habe ich folgende Fragen:
Ist der Vermieter verpflichtet, den Energieverbrauchskennwert zu belegen oder muss ich die Angabe treu glauben? Welche Nachweise kann ich anfordern?
Die "bevorzugte Citylage" steht gegen die Einordnung meiner Adresse als einfache Wohngegend (Quelle Berliner Senatsverwaltung). Ist eine Einordnung des Wohnumfeldes als bevorzugte Citylage trotzdem möglich / wirksam?
Zum letzten strittigen Punkt: Die gepflegte Müllstandsfläche ist ein schon recht angegriffener Holzverschlag, einige der Mülltonnen stehen davor, weil er nicht alle Tonnen aufnehmen kann. Liegt hier ein wirksames Spannenmerkmal vor?
Zudem ist im Erdgeschoss eine so genannte Shisha-bar ansässig, die sowohl Lärm- als auch Geruchsbelästigung (aromatisierter Tabak, der Flur riecht dauernd und der Aussenbereich der Bar ist laut bis 24 Uhr) verursacht. Kann hier ein minderndes Merkmal wegen "erheblicher, regelmäßiger Beeinträchtigung durch Geräusche oder Gerüche" vorliegen?
Ich freue mich auf Stellungsnahmen aus vergleichbaren Fällen oder den einen oder anderen Tipp.
Viele Grüße, Marc

1 Kommentar zu „Mieterhöhungsverlangen / Einordnung Merkmale”

Bladder Experte! 04.10.2011 06:40

Da ich keine andere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Forenbetreiber gefunden habe, muss ich diesen Hinweis hier anbringen:
Mein Webbrowser zeigt an, dass es sich hier um eine unsichere Seite handelt.

Ich schreibe letztmals in diesem Forum, bis zur Behebung dieses Sicherheitsrisikos.



Zu dieser Mieterhöhung kann man nur raten, sich den § 558 BGB anzuschauen.
Man muss eine solche Erhöhung als Mieter nicht akzeptieren und kann, wenn keine Einigung mit dem Vermieter erzielt wird, der Erhöhung widersprechen.
Eventuell wird dann ein Gericht darüber entscheiden.

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