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fxp hat diese Frage gestellt
Hallo,
meine Vermieter haben nun innerhalb 3 Wochen vier mal Hausfriedensbruch begangen in dem sie ohne ankündigung in meiner wohnung gegangen sind. Obwohl ich gesagt habe, das ich davor bescheid wissen, kam nie etwas. Ich war heute sauer, weil sie schon wieder drin waren und schrieb ein Zettel, auf dem stand "wenn sie noch einmal ohne ankündigung eintreten, kündige ich". daraufhin kam "kündigung angenommen, gilt ab Januar".

Ich habe doch mit "wenn..." keine Frage gestellt. Weiß jemand ob deren Antwort Gewicht hat?

Mfg

5 Kommentare zu „Kündigungsgrund?”

Berthelstal Experte! 30.10.2009 23:32

Ihre Kündigungsandrohung ist dem Vermieter nicht zugegangen. Da er unberechtigt Ihre Wohnung betreten hat, hat er auch unberechtigt von Ihren Gedanken erfahren. Gleichzeitig ist seine Gegenreaktion Beweis für das unberechtigte Betreten Ihrer Wohnung. Fordern Sie ihn statt dessen zur sofortigen Herausgabe der Wohnungsschlüssel auf. Sollte er dem nicht nachkommen, wechseln Sie das Schloß; beachten Sie dabei das alte bei Auszug wieder einzubauen.

fxp 31.10.2009 00:04

Ich habe den Zettel an meine Türausenseite gehängt. Damit auch die anderen Mieter davon erfahren. Er wurde abgehängt, wahrscheinlich mitgenommen und darauf lag der Zettel von denen bei mir unter der Tür.

Wichtig ist mir, ob ich darauf verweisen kann, das es eine Art Abmahnung gegen den Mieter ist, ich muss doch nicht von der kündigung gebrauch machen.

edy Experte! 31.10.2009 08:51

Hallo fxp,
wie Berthelstal oben bereits geschrieben,
der Vermieter hat kein Recht einen Schlüssel von deiner Wohnung zu haben.
Er hat von Zeit zu Zeit das Recht in deine
Wohnung zu gehen, allerdings nur nach
Vereinbarung mit dir,und in deinem Beisein.

lg
edy

fxp 31.10.2009 10:40

Das der Vermieter Unrechtes getan hat, das weiß ich nun immer mehr.
Wichtig für mich ist jetzt allerdings die Drohung, das ich kündige, "WENN das nochmal vorkommen sollte" die ich schriftlich gemacht habe.
Kann mein Vermieter darauf hin sagen, angenommen?

Ne oder, hab ja nur erst mal verwarnt, war ja keine Frage

Berthelstal Experte! 31.10.2009 11:10

Ei, der Daus. Wie schnell man doch mit Auskünften falsch liegen kann. Mein erster Beitrag stimmt also plötzlich nur zur Hälfte.
Der Zettel bleibt aber nach wie vor eine Drohung, egal wo er angebracht war. Zu einer rechtskräftigen Kündigung gehört mindestens das Datum der Vertragsauflösung.

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