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Wenn die Geräte durch das eintretende Wasser beschädigt werden würden, haftet die Haftpflichtversicherung des Vermieters.
Vorher sollten Sie schriftlich beim Vermieter Mängelanzeige machen und um umgehende Abhilfe bitten. Geschieht nichts, Mietminderung androhen und auch auch in die Tat umsetzen, wenn wieder nichts passiert. In der Mängelanzeige auf die Bürogeräte hinweisen.
Allerdings müssen Sie selbst bei Kenntnis der Mängel die Geräte so platzieren, dass sie nicht mehr unter der unmittelbaren Wassereintrittstelle stehen (Schadensbegrenzung machen). Sonst kann es nämlich passieren das die Versicherung im Schadenfall gerade dies bemängelt, weil manche Menschen gerne Geräte richtig kaputt gehen lassen möchten, damit sie auch richtig viel von der Versicherung bekommen.