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phammelrath hat diese Frage gestellt
ich habe in den jährlichen NK den Kabelanschluß zu bezahlen. ist es richtig, dass Vermieter ab 2010 den Anschluß gesetzmäßig zur Verfügung stellen muß und ich dafür nichts zahlen muß? Ich zahle sowieso schon monatlich Digital-Fernsehen an den Kabelanschluß-Anbieter meiner Wohnung.

2 Kommentare zu „kabelfernsehanschluß”

Berthelstal Experte! 08.12.2009 17:31

Ich kenne kein Gesetz, das besagt, das der Vermieter einen kostenlosen Kabelanschluß zur Verfügung stellen muß. Auch nicht in Zukunft. Aber i c h kenne sowas nicht. Vielleicht kann hier jemand anderes weiterhelfen.

M.Raida aktiver Benutzer 08.12.2009 21:48

Es gibt kein Gesetz welches den Vermieter dazu "zwingt" den Kabelanschluss bereitzustellen. Jeder Mieter kann seinen Kabelanschluss über den Vermieter abschließen oder selbst dafür sorgen, dass der Fernsehempfang bereitgestellt wird. die meisten Vermieter bieten den Kabelanschluss jedoch schon mit der Miete an, damit der Mieter sich nicht selbst kümmern muss. Also ein "Service" für die Mieter.

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