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Wenn Sie Bauland kaufen: Wahren Sie Ihre Interessen
Nach en gesetzlichen Bestimmungen muß der Verkäufer Ihnen als Käufer Gewähr dafür leisten, daß das Grundstück frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit des Grundstücks zudem gewöhnlichen oder vereinbarten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks interessiert vor allem auch die Frage, ob das Grundstück entsprechend Ihren Plänen bebaut werden kann.
Wenn es Ihnen als Käufer auf eine bestimmte Eigenschaft des Grundstücks in besonderem Maße ankommt, sollten Sie versuchen, sich diese im Vertrag besonders zusichern zu lassen. Eine solche Zusicherung bietet Ihnen als Käufer eine Absicherung, die über die allgemeine Haftung des Verkäufers hinausgeht.
Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn Sie von beiden Vertragsparteien bindend gewollt ist. Eine bloß einseitige Beschreibung durch den Verkäufer genügt nicht. In folgenden Fällen haben die Gerichte Zusicherungen anerkannt:
Zusicherung, daß bestimmte Baumaßnahmen baurechtlich genehmigt sind
Zusicherung der Größe eines Grundstücks
Zusicherung, daß alle angeforderten Anliegerbeiträge bereits entrichtet worden sind
In der Praxis ist es üblich, daß die Gewährleistung des Verkäufers für jegliche Mängel ausgeschlossen wird. Typisch ist etwa folgende Formulierung:
"Der Verkäufer übernimmt wegen der Größe und etwaiger Mängel des Grundstücks sowie wegen der Beschaffenheit des Baugrunds keine Gewähr."
Damit sollten Sie sich als Käufer nicht zufrieden geben. Wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat, wird er bereit sein, zumindest folgende Erklärung mit in den Kaufvertrag aufzunehmen:
"Der Verkäufer versichert, daß ihm das Vorhandensein von verdeckten Mängel hinsichtlich der Baulichkeit und daß ihm auch das Vorhandensein von kontaminierenden Altlasten auf dem Grundstück nicht bekannt ist."