petmac
Hallo erstmal,
wir sind nun seit zwei Monaten aus unserer Mietwohnung ausgezogen, das lief auch alles ohne Probleme ab.
Jetzt hat sich unser ehemaliger Vermieter bei uns gemeldet und verlangt insgesamt fast 1000 Euro an Nachzahlung für die Umlagen von 2004 und 2005 bzw 2006. Jetzt meine Frage: muß ich das bezahlen oder gibt es na Art verjärungsfrist für Umlagen ?
Rano
... Nebenkostenabrechnung meiner alten Wohnung (ausgezogen zum 31.10.2005) erhalten.
... Kanalsanierung ...[/quote:af03e]
Nein.
Eine solche Massnahme hat absolut nichts mit den Betriebskosten (=Nebenkosten) zu tun und gehört folgerichtig nicht in die Abrechnung hinein.
Gruß
Ralph
Rano
Hallo erstmal,
wir sind nun seit zwei Monaten aus unserer Mietwohnung ausgezogen, das lief auch alles ohne Probleme ab.
Jetzt hat sich unser ehemaliger Vermieter bei uns gemeldet und verlangt insgesamt fast 1000 Euro an Nachzahlung für die Umlagen von 2004 und 2005 bzw 2006. Jetzt meine Frage: muß ich das bezahlen oder gibt es na Art verjärungsfrist für Umlagen ?[/quote:75e33]
Eröffne mit Deiner neuen Frage doch bitte auch ein neues Thema!
Die '04er Abrechnung ist übrigens verjährt!
Gruß
Ralph
CologneMan
... Nebenkostenabrechnung meiner alten Wohnung (ausgezogen zum 31.10.2005) erhalten.
... Kanalsanierung ...[/quote:f9ce1]
Nein.
Eine solche Massnahme hat absolut nichts mit den Betriebskosten (=Nebenkosten) zu tun und gehört folgerichtig nicht in die Abrechnung hinein.
Gruß
Ralph[/quote:f9ce1]
Erstmal schönen Dank für die Antwort.
Demnach fallen die Kosten der Kanalsanierung nicht unter Betriebskosten, aber mir fehlt noch die entsprechende Quelle, welche ich gerne meinem ehemaligen Vermieter zeigen kann, damit er sich damit zufrieden gibt. Denn ein einfaches "Nein" reicht ihm, so wie ich ihn kenne, nicht aus.
Vielleicht kann mir noch jemand sagen auf welcher gesetzlichen Grundlage das "Nein" basiert.
Vielen Dank
Gruß
CologneMan
Endu
Drehe doch den Spies um, dein VM soll dir beweisen dass du das bezahlen musst, oder du verweigerst einfach die Zahlung für diesen Punkt, dann kann er bei dir das Geld einklagen.