Forseti 01.12.2011 14:51
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Wohnung ist nicht möglich. Lediglich für Hunde und Katzen ist eine Erlaubnis des Vermieters nötig.
Näheres finden Sie hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm
data100data100 04.12.2011 16:39
Dieser Zusatz kann getroffen werden doch ich kann ihnen nicht sagen ob dieser Zusatz dann auch gültig ist ! ist eine schwierige Rechtslage die ich dann lieber mit einem rechtsnawalt besprechen würde außerdem würde Ichdiesen Zusatz garnicht erst unterschreiben da dazu auch kein Anlass besteht. Wie Forsit es schon geschrieben hat hat der BGH dazu ein eindeutiges Urteil gefallen wonach Kleintierhaltung in der Wohnung erlaubt ist. Selbst wenn die Kaninchen irgendwann sterben darf man sich dann wieder neue Kleintiere halten.