e-r-g-o
Hallo.....
ich habe eine sehr gute Lösung für Dich: ZIEH AUS!!!
Das ist besser und erspart Dir echten Kummer...Weil das geht schneller, als die Mängel zu korrigieren...
Zum letzterem Punkt 6 mit der Kaution: Es gibt einen MV, da ist alles geregelt...deshalb ist der VM im Recht, auch wenn es so lange her ist, diese Sicherheitsleistung laut MV zu bekommen, um diese dann in eine Zinsanlageform (zB Sparbuch) anlegen zu können...
MfG e-r-g-o
fin
Ein bißchen viel, der ganze Beitrag.
Daher hier das wichtigste: Ein Vermieter kann eine nicht gezahlte Kaution sogar bis über das Mietverhältnis hinaus fordern.
Wenn Heizkörper nur im oberen Teil warm werden, dann sieht das nach einem Luftproblem aus, d.h. die Heizkörper sollten einmal entlüftet werden.
Das muss man ab und zu machen. Wenn Sie das nicht selbst können, sollte der Hausmeister, bzw. der Vermieter das übernehmen.
Wärme entweicht nicht durch kalte Wände nach außen. Die Leistung der Heizkörper wird vielmehr nicht ausreichen die kalte Wand zu erwärmen.
Was das Schneeräumen betrifft so gilt das was im Mietvertrag vereinbart wurde. Dort muss stehen wer dies ausführt. Ist der Hausmeister krank, so sollte es doch in einem 6-Familienhaus Männer geben, die das abwechselnd einmal ausführen. Da bricht man sich doch keinen Zacken aus der Krone. Für die Zeit wo die Mieter das selbst ausführen, könnte dann etwas Geld, dass Sie sonst für den Hausmeister zahlen, einbehalten werden.
Hier sollte es sich aber um einen reellen Betrag handeln und es sollte genau Buch geführt werden, wann der Hausmeister abwesend war und wann wer Schnee geräumt hat.
Eponine
Danke schonmal für die Antworten.
@Fin: Der Lieblingsspruch von unserem Hausmeister ist "da pack ich nichts an" und der würde für sowas einen Handwerker rufen, der unnötig Geld kosten würde. Daher sind wir u.a. alle sauer im Haus, für was wir den eigentlich bezahlen.
Zum Schneeräumen: Im Mietvertrag steht zwar das allgemeine bla bla drin (Mieter räumen Schnee), aber es gab (leider nur eine) mündliche Zusage, dass wir das nicht machen müssen, denn dafür ist ja der Hausmeister da. Daher räumt auch niemand Schnee und ist all die Jahre auch nicht gemacht worden. Aber jetzt wird ja zumindest mal kein Schnee mehr fallen, der so extrem liegen bleibt.
Rano
Wenn Heizkörper nur im oberen Teil warm werden, dann sieht das nach einem Luftproblem aus, d.h. die Heizkörper sollten einmal entlüftet werden. [/quote:677c1]
Wenn der HK oben auf voller Länge warm wird, dann sind eher Vor- und Rücklauf vertauscht. Das zu korrigieren ist relativ aufwendig.
Gruß
Ralph
Rano
3) Wir haben festgestellt, dass die Geräte in unserer Einbauküche (teil des Mietvertages) ... [/quote:3f125]
Du hast eine schlechte Wohnung und schlechte Küchengeräte gemietet. Beides hast Du 'gewählt'. Es gibt keine Handhabe, den VM zur Anschaffung anderer Geräte zu zwingen.
Immobilienwirt
Zu den Fragen deinerseits, kann ich nur folgende Antworten geben:
1) Hellhörigkeit, bei Altbauten ist dies des öfteren ein Problem. DEr Vermieter muss bei einer Sanierung nicht unbedingt Schalldämmungen wie bei einem Neubau einbringen, daher ist das normal und kein Mangel solange sich die Geräusche im üblichen Rahmen halten. Es gibt zwar die Möglichkeit über einen Gutachter die Werte messen zu lassen, aber den bezahlst du und wenn sich rausstellt die Werte liegen im erträglichem, hast nix davon.
2) Heizung, hier geben Die DIN Vorschriften Anwort, Nach meinem letzten Stand muss die Heizung 21°C bringen., was du ja selbst mitteilst. Notfalls wie richtig erwähnt, mal Heizung vom Hausmeister prüfen lassen zwecks entlüften und dei hausanlage auf Wasserstand und druck sowie vorlauftemperatur. ==> Höfflich Anzeige beim Vermieter über Sachverhalt
3) Einbaugeräte kam schon die richtige Anwort ist nicht anderes vom Vermieter zu stellen, da nur Einbauküche vereinbar. Tipp günstigere Stromanbieter wählen ;o)
4) Winterdienst, solltest du dem vermieter anzeigen auch aus Versicherungtechnischen Gründen. Er hat dann auch zu prüfen ob die Leistungen durch den Hausmeister erbracht werden und notfalls die Rechung (Umlagekosten zu kürzen). Unter Vorbehalt die Kürzung der Betriebskosten anzeigen und bei der Abrechung auf Anzeige hinweisen und selbst kürzen.
Aber eins sollte noch bedacht werden, der hausmeister kann nicht zur gleichen zeit am selben ort sein. Wenn garnichts macht ok.
5) Kaution, da im Vertrag vereinbart ist die Forderung auch noch möglich.
Der Ansatz ihn darauf Hinzuweisen, dass er sie 1 1/2 jahre nicht wollte, ist gut aber unter umständen nicht durchsetzbar.
Immobilienwirt
Achso zum Balkon, egal von der Lage unabhängig, vor 2001 die Hälfe der Fläche anrechenbar als Wohnfläche ==> II.BV (2te Berechungsverordnung)
Heute bei Neubauten oder Grundrißänderungen nur noch max zu 1/4 ==>
Wohnflächenverordnung (WoFlV).