Balkonexperte 26.09.2011 12:37
Hier scheint etwas verkehrt zu laufen.
1. Wenn ein Hauptmieter einen Mietvertrag kündigt, erlöschen auch die Verträge der Untermieter.
2. Kündigt ein Mieter fristgerecht, dann kann er in der Regel keinen Nachmieter stellen, außer es ist entsprechend im Mietvertrag vereinbart. Wie also hat sich der Vermieter zu dieser Sache geäußert?
3. Mehr Informationen zum Thema Untervermietung und Wohngemeinschaften finden Sie hier:
http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html
und hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wohngemeinschaft.htm