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Sui hat diese Frage gestellt
FRAGE zum Mietrecht:

Folgende Situation: Ich habe im April 2005 eine Wohnung von ca. 140m² angemietet und eine WG drin gegründet (Vermieter war einverstanden).
Am 10. Oktober 2005 wurden die Nebenkosten das erste Mal abgelesen und im Oktober des Jahrs 2006 bekam ich eine Nebenkostenabrechnung für 2005, welche besagte dass ich 700€ nachzahlen sollte. Wohlgemerkt für 7 Monate im Hochsommer, wovon 500€ allein Heizung waren und doppelt soviel Abwasser wie Brauchwasser enthielt.
Nachdem ich die Abrechnung dann mehrmals reklamiert hatte und letztendlich selbst gemacht habe (waren 200€ Nachzahlung), wurde die Hausverwalterin gefeuert.

Nun bin ich mit Wirkung zum Ende Oktober 2007 ausgezogen.
Ablesung der Nebenkosten erfolgte am 10.10.2006 und ich habe heute (!!!) die Nebenkostenabrechnung in meine nicht mehr bewohnte Wohnung geschickt bekommen. Zumindest sagte mir das mein ehemaliger Mitbewohner.

Wie ist das nun: Sind die Nebenkosten 2006 nun verjährt (mehr als 12 Monate nach Ablesung)?

Andernfalls ist mir der Bescheid nicht wirksam zugegangen, da ich nicht mehr dort wohne. Der Vermieter hatte meine E-Mail-Adresse und Telefonnummer und wußte auch, dass ich halt ausgezogen bin. Hat ja auch sein Büro direkt unter der Wohnung.
Die Nebenkostenabrechnung ist zudem nur als Brief und nicht als Einwurfeinschreiben bzw. Einschreiben mit Rückschein zugegangen.
Somit ist sie mir nicht wirksam (und schon gar nicht nachweislich wirksam)zugegangen und ich denke bis zum Jahresende wird sich da nix mehr tun.
Spätestens da sollte dann die Verjährung greifen.

Was sagen die Experten?


PS: Ja, ich habe meinem Vermieter MEHRMALS gesagt, dass ich die Abrechnung brauche, da ich meine WG-Mitbewohner ja nun auch abrechnen muss!
Stichwörter: Nebenkosten Verjährung

1 Kommentar zu „Verjährung der Nebenkosten - wie sind die Fristen?”

Ghostraider Experte!


http://www.anwaltonline.com
/show.asp?x=recht/nebenkosten/abrechnungszeitraum.html

http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_n-p-mietrecht-mietertipps-urteile.htm

http://anwalt-abc.de/artikel/2005/11/07/abrechnungszeitraum-von-nebenkosten/

http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-nuernberg/mietnebenkosten-nebenkostenabrechnung.htm

Soweit mir bekannt ist brauch eine Nebenkostenabrechnung nicht per Einschreiben mit Rückantwort oder in sonstige sichere Zustellart zugestellt werden.

Im Zweifelsfall würde ich einen Mieterschutzbund oder Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen.
Hier liegt so einiges im Argen.

Gruß
ghost

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