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EuGH zur Vergabe von betrieblichen Kindergartenplätzen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt ist, wenn ein Arbeitgeber von ihm subventionierte Plätze für Kindertagesstätten nur weiblichen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Das Unternehmen muss jedoch im Notfall auch die Belange allein erziehender männlicher Mitarbeiter berücksichtigen.
Urteil des EuGH vom 19.03.2002
Rs.C-476/99
NJW 2002, 1859