edy 20.04.2011 00:34
Hallo Kleenes90,
Da die Mietzahlung immer bis zum 4. jeden
Monats im voraus fällig ist,sind demnach
2 Monatsmieten im Rückstand.
Eine Kündigung ist somit möglich.
Bitte sofort mit VM klärendes Gespräch
suchen.
lg
edy
Bladder 20.04.2011 05:45
Auszug § 556b BGB:
(1) Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. ...
Wobei hier der Tag des Eingangs beim Vermieter gemeint ist.
Es sei denn, dass etwas anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.
In diesem Fall könnte man einer fristlosen Kündigung nur durch eine Zahlung aller Außenstände vor dem Eingang einer solchen Kündigung entgehen.
Bitte noch bedenken, dass eine fristlose Kündigung von jetzt auf sofort wirksam wäre. Auch eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich! Also ein ganz heißes Eisen - Sie müssten sofort reagieren.
Steht denn der Lebensgefährte auch im Mietvertrag? Wenn ja, dann gilt das Gesagte auch für ihn.
Kleenes90 20.04.2011 21:29
Ja wir stehen beide im Mietvertrag , die Terrorisiert mich sogar schon auf der Arbeit ! Es ist unerträglich für mich habe nur noch Streit mit meinem Lebensgefährte weil er immer sagt die kann uns nicht rausschmeißen Weiß halt nicht mehr weiter nur gut zu wissen dass sie uns Kündigen kann .
Kleenes90 20.04.2011 21:29
Danke an euch