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Schadenersatz bei Polizeieinsatz im Haus
Wurde im Zuge einer polizeilichen Ermittlung mit Durchsuchungsbeschluss die Wohnungstür der Zielperson gewaltsam geöffnet und dabei beschädigt, steht dem Vermieter gegen die Dienstbehörde Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten zu. (AG Berlin Mitte, Az. 5 C 558/00, aus: MM 12/01, S. 46)