Endu
Hallo,
wenn dann ist das eher ne Sache für die private Haftplichtversicherung. In der Hausrat sind lediglich Schäden für deinen eigenen Hausrat versichert nicht Gebäudebestandteile deines Vermieters.
Einfach eine Schadensmeldung an deine Haftpflichtversicherung einreichen und die setzten sich dann mit deinem Vermieter auseinander. Du bist dann aus dieser Sache raus da mit der Schadensmeldung alle Rechte und Pflichten dieses Schadens an die Versicherung übergehen. Sollten Sie nicht bezahlen dann hat der Geschädigte auch keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach § 838 (?) BGB Schadenersatzansprüche. Sollte der Geschädigte dann eine Zivilklage einreichen so gibst du diese wieder weiter an die Versicherung und der Geschädigte muss dann mit der Versicherung "streiten". Man sagt auch dass die Haftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzversicherung ist, da sie berechtigte Ansprüche befriedigt und unberechtigte Ansprüch (nach Gesetzt) ablehnt.
Im Klartext heisst dass wenn du den Schaden deiner Versicherung meldest und sie dann den Schaden als Schadensfall anerkennt bist du aus der Sache raus, egal ob sie den Schaden bezahlen oder nicht! Wenn sie nicht bezahlen dann besteht lt. Gesetzt auch kein Anspruch daraus. Dein VM kann dann die Kohle nicht von dir verlangen! Sehr wichtig!!!
Gruss
Endu