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Verbot von Außenantennen kann für ausländischen Neu-Eigentümer eingeschränkt sein

Der immer wiederkehrende Streit zwischen Mieter und Vermieter bzw. Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) und einzelnem Eigentümer zum Anbringungverbot von Satellitenantennen ist vom OLG Zweibrücken nun in einem weiteren Punkt entschieden worden. Es ging um den Fall eines Türken, der in einer WEG-Anlage eine Eigentumswohnung gekauft hatte. In der vor dem Kauf von der WEG-Gemeinschaft beschlossenen Hausordnung war ein Verbot enthalten, Außenantennen - gleich welcher Art - anzubringen. Über ein vorhandenes Kabelnetz konnten drei türkische Programme empfangen werden. Der neue Eigentümer stellte dennoch auf dem Balkon eine Parabolantenne auf und konnte so 30 bis 50 türkische Programme empfangen. Die WEG-Gemeinschaft forderte die Beseitigung der Antenne.

Das OLG Zweibrücken hat zunächst einmal klargestellt, dass die WEG-Eigentümer berechtigt sind, durch einen Mehrheitsbeschluss zur Hausordnung das Anbringen von Außenantennen -gleich welcher Art - zu verbieten. Da aber das im Grundgesetz geschützte Informationsinteresse des einzelnen Eigentümers durch das Verbot eingeschränkt werden kann, muss trotzdem in jedem Einzelfall eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Liegt bereits ein Kabelanschluss vor, muss das Informationsinteresse in der Regel hinter dem Interesse der anderen Eigentümer zurücktreten. Es kann im Einzelfall nur etwas anderes gelten, wenn keine nennenswerte Beeinträchtigung des Eigentums mit der aufgestellten Antenne verbunden ist, weil eine optische Beeinträchtigung der WEG-Anlage ausscheidet.

Im vorliegenden Fall hielt das OLG den WEG-Beschluss ebenfalls nicht ohne Ausnahme für bestandskräftig. Da der betroffene Eigentümer erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Beschlusses sein Eigentum erworben hatte, war ihm die Möglichkeit verwehrt, sich gegen den in seine Rechte eingreifenden Beschluss zu wehren. Mit Blick auf das Grundrecht der Informationsfreiheit hält es das OLG daher ausnahmsweise für gerechtfertigt, trotz Bestandskraft des WEG-Beschlusses den Anspruch auf Beseitigung der Antenne zu verneinen (OLG Zweibrücken, Urteil vom 31.1.2002).

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