FischkoppStuttgart
Haus und eigentümer Verband.....
Dies ist ein Mieterforum.....
trkojak
hallo an alle,
habe auch eine vermietete wohnung gekauft. kaufdatum: 01.01.2004. mich würde die antwort auf die frage von "doc.no" auch interessieren, da ich auch eine mieterhöhung vornehmen möchte. ich bin allerdings in den alten mietvertrag eingestiegen, d. h. einen neuen mietvertrag habe ich nicht abgeschlossen. wie sieht die rechtslage aus? kann da jemand weiterhelfen?
grüsse aus frankfurt
doc.no
Hallo Fischkopp....
Deswegen heißt es hier auch Mieter/ Vermieter Forum....Danke für diesen Beitrag.
Gast
man stellt euch ent so an. Das mietrecht schützt die mieter er viel zu sehr. Heutzutage sind eher die Vermieter die leidtragenden. Siehe mietnormaden usw.
Gast
Hallo ,
Leute bleibt mal locker . Es nützt nichts Mieter gegen Vermieter auszuspielen. Bin selber z. B. Beides in einer Person!
Zur Frage 20% Mietsteigerung in 3 Jahren max. da ist Schluss.
Nebenkosten würde ich nach Rücksprache mit dem Mieter mal rausnehmen.
Gast
Hallo ,
Leute bleibt mal locker . Es nützt nichts Mieter gegen Vermieter auszuspielen. Bin selber z. B. Beides in einer Person!
Zur Frage 20% Mietsteigerung in 3 Jahren max. da ist Schluss.
Kappungsgrenze
Nebenkosten würde ich nach Rücksprache mit dem Mieter mal rausnehmen.