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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
ich brauche dringend eure hilfe!

Folgendes:
Ich habe am 6.4.2004 von meinem alten Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für die Zeit vom November 2002 -Januar 2003 bekommen.
In diesem Zeitraum befand ich mich in der Kündigungsfrist von drei Monaten und wohnte dort auch nicht mehr(Wohnung stand leer und dort wurde weder wasser, strom, heizung- oder sonstiges benutzt).

Muss ich die Kosten tragen? Sprich nur Kaltmiete oder Komplett?
Ist die abrechnung nicht auch schon verjährt?


Vielen Dank für eure Antworten

Mfg
Manni
Stichwörter: nachzahlung + nebenkosten

3 Kommentare zu „Nachzahlung Nebenkosten”

Oliver Curd Experte!

Tagchen,

Nebenkosten sind verjährt <!-- s :D --><!-- s :D --> Brauchen nix zu zahlen schaue unter meinen Beiträgen nach, dort steht weng was

Gast Experte!

@Oliver Curd
bist du dir da sicher?
woher hast du denn die info

Oliver Curd Experte!

Hi Manni,

die Kaltmiete musst du zahlen, da der Vermieter dir die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten vorgelegt hat, kann er nichts mehr nachfordern. (ausschlussfrist)

Siehe BGB § 556 (3)

MfG

O C

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