Rabe 18.07.2008 00:44
Hallo tina271169,
erstmal meine tief empfundene Anteilnahme.
Es sind beide noch Eigentümer, also haben beide unabhängig von einander das Recht das Haus zu besichtigen. Dies allerdings nur nach rechtzeitiger Voranmeldung und nicht mal so just for fun. Leider schweigt sich das Gestz darüber aus, was es mit "rechtzeitig" meint. Im Allgemeinen geht man aber von einem Tag Voranmeldung als rechtzeitig aus.
Zum Problem Mietzahlung würde ich empfehlen bei der Bank ein Extrakonto einzurichten auf das Sie die Miete einzahlen oder aber einen Anwalt aufzusuchen der als Treuhänder fungiert. Damit sind Sie sicherlich auf der sichereren Seite.
Grüßle Rabe