Gast hat diese Frage gestellt
Ausstattung eines Sonnenstudios
Zum Betrieb eines Sonnenstudios vermietete Räume hat der Vermieter so auszustatten, daß benarchbarte Räume von Hitzeentwicklungen nicht vertrags- oder gesetzwidrig beeinträchtigt werden.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2001, Aktenzeichen: 24 U 122/00.