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Mwondzinski hat diese Frage gestellt
Also, wir hatten uns eine Wohnung angeschaut, auch ne Zusage von der Vermieterin, allerdings wollte diese eine Kaution in Höhe von 410 Euro sofort. Ich habe ihr Ratenzahlung angeboten, sie wurde abgelehnt, dann habe ich (ich bin ALG II Bezieher) beim Amt ein Darlehen beantragt, es der Vermieterin gesagt und sie sagte zu, ich solle vorbeikommen, Dort haben wir dann gegenseitig ein Schreiben unterzeichnet, wo ich mich verpflichtet habe bis zum 6.11. die Kaution zu entrichten, und sie unterschrieb mir, daß ich 100 € Anzahlung geleistet habe. So, das Darlehen wurde abgelehnt und ich rief dann diese Vermieterin an, um ihr zu sagen, daß wir dann die ganze Geschichte nicht durchziehen können und ich dann vorbeikommen wollte um die angezahlten 100 Euro abzuholen. Als ich gerade da war, verweigerté mir die Dame das Geld mit der Begründung, sie müsse jetzt auf einen weiteren Monat Miete verzichten weil die nächsten Interessenten auch die uns zugesprochenen 3 Monate frei haben wollen wegen der Kündigungsfrist alter Wohnungen. Jetzt Meine Frage, ist es rechtens, daß sie mir die Rückzahlung verweigert?

10 Kommentare zu „Kaution”

Berthelstal Experte! 11.11.2009 10:38

Haben Sie einen Mietvertrag oder nicht. Davon hängt alles andere ab.

Mwondzinski 11.11.2009 10:40

Ich habe keinen Mietvertrag unterschrieben, nur auf einen Briefumschlag, das ich mich verpflichte zum 6.11.die Kaution zu bezahlen, und sie hat draufgeschrieben, 100 Euro erhalten, und auch unterschrieben

Mwondzinski 11.11.2009 10:45

irgendwie sehe ich ihre Antworten nicht sofort hier?!

Berthelstal Experte! 11.11.2009 10:49

Wenn kein Mietvertrag existiert, brauchen Sie auch keine Kaution zu zahlen. Dieser Betrag erfüllt nicht den Zweck, für den sie vorgesehen war.
Die vorgesehene Anmietung war lediglich eine Absichtserklärung und diese ist bei Nichtaufrechterhaltung der Absicht nicht schadenersatzpflichtig. Ihre Absage gehört zum Risiko des Vermieters.
Das Sie da einigen Bockmist gebaut haben, weisen Sie nun bestimmt ich wünsche Ihnen für die Zukunft mehr Aufmerksamkeit.

Mwondzinski 11.11.2009 10:50

ok, danke schonmal soweit

Mwondzinski 11.11.2009 10:51

also heißt das, das Geld ist weg? Oder kann ich es mir zurückholen?

Berthelstal Experte! 11.11.2009 11:01

Fordern Sie den Betrag zurück und wenn nichts geht drohen Sie ihr mit dem Anwalt.
Begründen sollten Sie Ihr Verlangen aber schon.

Mwondzinski 11.11.2009 11:02

das hatte ich sowieso vor, mehr als verlieren kann ich ja nicht mehr

Mwondzinski 11.11.2009 11:05

Dürfte ich Ihren Beitrag oben als Richtlinie nehmen, daß ich keine Kaution zahlen müsse und es ein Risiko des Vermieters wäre? Denn die gute Frau meinte ja sie hätte das ja schon mit ihrem Anwalt besprochen. also is sie sich wohl sicher im Recht?!

Berthelstal Experte! 11.11.2009 15:05

Ja ist gut. Aber Sie wissen nicht, was Sie dem Anwalt erzählt hat.

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