FischkoppStuttgart
Lassen sie die Mieterhöhung durch einen Fachmann prüfen.
Mieterbund.de wäre eine kurze und schmerzlose Variante. Nicht teuer
Eine Mieterhöhung lt Mietspeigel, muss es eine Vergleichswohnung sein.
Dann lassen sie bitte auch gleich prüfen, ob sie die Miete kürzen können (Mietminderung)
Dazu
1. Erhöhung in Textform
2. Sie haben keinen Ausschluss im Mietvertrag
3. Fristen beachten
-Erst nach 15 Monaten darf die Miete erhöht werden.
Die Mieterhöhung darf erst nach 1 Jahr gestellt werden, und die erhöhung wird dann erst nach 3 Monaten gültig. Daher die 15 Monate. §558 Absatz1 BGB
4. Kappungsgrenze
Die Miete darf max 20% erhöht werden in 3 Jahren § 558 Absatz 3 BGB
5. Die Vergleichsmiete muss nachgewiesen werden (Mietspiegel oder 3 Vergleichbare! ! ! Wohnungen)
6. Die Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden (Ihre Wohnung muss weniger Kosten wie die günstigste Wohnung)