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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
hoffe mir kann jemand helfen. wohne seit 5 jahren in einer ca. 55 qm / 2 1/2 Zimmer wohnung im 4. Stock in der Nürnberger Südstadt. In dieser wohnung gibt es nur einen nachtspeicherofen, der steht im wohnzimmer. Im winter ist es im schlafzimmer dementsprechend kalt. Die Gegend ist nicht sehr schön, unter mir im nachtbarhaus ist ein jugoslavischer kulturverein, man kann sich vorstellen wie laut das dort abends ist. Parkplätze gibt es auch so gut wie keine. Jetzt hat sich auch noch Schimmel im Bad gebildet. Ich hab das bisher immer hingenommen, da ich für die wohnung nur 260 € gezahlt habe. jetzt finde ich gerade einen brief von meiner vermieterin im briefkasten und sie verlangt eine mieterhöhung auf 319 €. ich bin student und mehr als nur knapp bei kasse, geht das so einfach? vor allem wäre das ein megastress jetzt ne neue wohnung zu suchen und umzuziehen, da ich mich echt auf mein studium konzentrieren will. als begründung hat sie einen mietspiegel angegeben, der zeigt aber wohnungen mit bad / dusche und zentralheizung - und ich meine, mein nachtspeicherofen ist doch keine zentralheizung, oder?
vielen dank schonmal für eure hilfe
Stichwörter: mieterhöhung + hilfe

1 Kommentar zu „Mieterhöhung -hilfe!”

FischkoppStuttgart Experte!

Lassen sie die Mieterhöhung durch einen Fachmann prüfen.
Mieterbund.de wäre eine kurze und schmerzlose Variante. Nicht teuer

Eine Mieterhöhung lt Mietspeigel, muss es eine Vergleichswohnung sein.
Dann lassen sie bitte auch gleich prüfen, ob sie die Miete kürzen können (Mietminderung)

Dazu
1. Erhöhung in Textform
2. Sie haben keinen Ausschluss im Mietvertrag
3. Fristen beachten
-Erst nach 15 Monaten darf die Miete erhöht werden.
Die Mieterhöhung darf erst nach 1 Jahr gestellt werden, und die erhöhung wird dann erst nach 3 Monaten gültig. Daher die 15 Monate. §558 Absatz1 BGB
4. Kappungsgrenze
Die Miete darf max 20% erhöht werden in 3 Jahren § 558 Absatz 3 BGB
5. Die Vergleichsmiete muss nachgewiesen werden (Mietspiegel oder 3 Vergleichbare! ! ! Wohnungen)
6. Die Vergleichsmiete darf nicht überschritten werden (Ihre Wohnung muss weniger Kosten wie die günstigste Wohnung)

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