Gast hat diese Frage gestellt
Hallo, ich bin der Neue hier... ich komme jetzt öfter...
Die Situation:[/u:2d252]
Gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin beziehe ich bald eine neue Mietwohnung. In dieser Wohnung ist Teppichboden verlegt:
- Arbeitszimmer, Schlafzimmer, Flur und Eingangsbereich -> türkis
- Wohnzimmer: grau
Nach Aussage unseres Vormieters wurde der graue Teppich im Wohnzimmer erst vor 2 Jahren neu verlegt (kurz bevor er selber eingezogen ist), weil sein Vormieter den alten Teppich beschädigt hatte. Der Teppich ist aber nicht wirklich schön und vom Zustand her auch nicht wirklich gut.
Schlimmer ist aber der türkise Teppich im Rest der Wohnung. Gemäß unseres Vormieters ist der Teppich so alt, dass er nichteinmal mehr vernünftig abgesaugt werden kann. Der ist so platt, den kann man mit dem Besen fegen. Er hat zwar keine Ahnung wie alt dieser Teppich wirklich ist, vermutet jedoch, so alt ist wie die Wohnung selbst (etwa 10 Jahre).
Gerne würde ich Laminatboden verlegen. Der Vermieter hat dem auch zugestimmt, sofern ich ihn komplett selber bezahle.
Meine Frage:[/u:2d252]
Ist es nicht die Pflicht des Vermieters, den Bodenbelag in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten und bei starker Abnutzung zu erneuern?
Wenn dem nicht so ist, könnte ich dann nicht verlangen, dass der bestehende Teppich (der ja vermutlich geklebt ist), auf seine Kosten entfernt wird?
Was sind meine Rechte? Worauf muss ich achten?
Ich habe keine Ahnung.
Gruß
Markus