forsetis 26.10.2013 13:40
Da die Zahlung der Kaution der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren unterliegt, ist die Forderung nicht mehr durchzusetzen. Ihr Vermieter hätte früher wach werden müssen.
Kaan 12.12.2013 22:49
Nein, das ist dein Geld, dass du nach dem Auszug zurückerhältst. Völliger Unsinn, dass er das Geld beansprucht! Und in der Wohnung ist kein Schaden entstanden, oder?