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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe gestern eine Rechnung für den Wechsel des Wasserumschalters meiner Dusche erhalten. Da lt. Mietvertrag Kosten bis zu einer Höhe von 100€ selber zu tragen sind auch nicht problematisch.

Allerdings konnte ich die Dusche für einen Zeitraum von 6 Wochen nach der Meldung des Schadens nicht nutzen, da mehr als die Hälfte des Wassers durch den Wasserhahn und nicht durch den Duschkopf floß.

Muss ich die Reparaturkosten trotzdem in der vollen Höhe zahlen?

Danke f. Hilfe.

1 Kommentar zu „Kostenübernahme f. Duschreparatur nach 6 wöchigem Defekt?”

fin Experte!

Wenn Sie die Dusche 6 Wochen lang nicht benutzen konnten, dann hätte Ihnen Mietminderung zugestanden, es sei denn Sie hätten auch zu verantworten, dass die Behebung so lange gedauert hat (Warum?)
Wenn vereinbart wurde, dass Sie die Rechnung tragen, dann müssen Sie auch zahlen.

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