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topeschke hat diese Frage gestellt
Hallo,
zum 01.12.2009 Wohnung fristgerecht gekündigt, die Wohnung verlassen und auch die Schlüssel übergeben.
VM meinte er lässt die Anstricharbeiten der Wände von einer Fachfirma machen, weil es Rose durchschimmert (dem ist aber nicht so). Jetzt ist es Mitte Juni und die gezahlte Kaution wurde seitens des VM an den Mieter immer noch nicht zurückbezahlt. Die Betriebskosten sind ja schon auf die Miete umgelegt gewesen, also braucht er ja auch nicht für die Betriebskosten etwas zurückbehalten.
VM wurde nun per Einschreiben vom Mieter aufgefordert die Kaution zurück zu bezahlen. Dem kam der VM nicht nach.
Was jetzt tun ? Mahnung ? Rechtsanwalt ? Wie sieht die Rechtslage nun aus ?
Vielen Dank schon für die Antworten
topeschke

1 Kommentar zu „Kaution einbehalten”

Berthelstal Experte! 16.06.2010 11:15

Einen gerichtlichen Mahnbescheid zuschicken. Da m u ß er antworten. Einzelheiten im Internet.

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