Ghostraider
Wenn der Garten mitvermietet wurde hat der Vermieter kein Direktionsrecht mehr.
Der Mieter verpflichtet sich, den Garten zu pflegen" berechtige den Vermieter nicht, dem Mieter Vorschriften über Art und Umfang der Arbeiten zu machen, urteilte das OLG Düsseldorf (Az. I-10 U 70/04).
Außer beim Entfernen von Sträuchern und Bäumen muss der Vermieter gefragt werden.
Hier ein paar Links zum Thema Garten und Gartenpflege.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/gartenpflege-mieterpflichten.htm
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Garten.htm
http://www.pfalzonline.de/mietrecht/rechtsprechung-gartenpflege.htm
Auch ist der Vermieter nicht berechtigt einseitig den Mietvertrag zu ändern und für Gartenarbeit die er dem Mieter übertragen hat jetzt einfach eine Gebühr oder Lohn zu verlangen.
Die Forderung würde ich zurückweisen und nicht zahlen.
Wenn kann er ja die Kosten einklagen. Möchte mal sehen was dabei raus kommt.
Gruß
ghost