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Mieter1980 hat diese Frage gestellt
hallo
ich hoffe ich finde jmanden der mir helfen kann.
Wir möchten zum 01.11 ausziehen und jetzt weiss ich nicht so recht, in welchem Zustand ich die Wohnng übergeben muss?
Ich habe damals bei Einzug die Wohnung mit Laminat und Tapeten übernommen(habe an den Vormieter 150 € gezahlt), ohne das dies Schrifftlich festgehalten wurde.
Jetzt lass ich den Laminat auf Wunsch des Vermieters drin(Kostenlos)
Wie ist das jetzt mit den Wänden??Farbe und Tapeten??
Im Mietvertrag steht folgendes:
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Mieträume ordnungsgemäß dem Vermieter zu übergeben.

Hat der Mieter Änderungen in der überlassenen Wohnung vorgenommen, so hat er den Uhrsprünglichen Zustand spätestens bis zu beendigung des Mieterverhältnisses wieder her zu stellen, so weit nicht anderes vereinbart ist oder wird.
Für Anlagen und Einrichtungen (auch Schilder und Aufschrifften) innerhalb und ausserhalb der überlassenen Wohnung gilt das gleiche.

Hoffendlich kann mir jemand sagen, was das für mich zu bedeuten hat!!

Gruss
Filiz

1 Kommentar zu „Rückgabe der Mieträume??”

AMAyer Experte! 30.09.2008 07:42

Wenn der VM das Laminat übernimmt ist doch gut für Sie. Ansonsten lt Ihren Angaben: Besenrein.

Andreas Mayer

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