schmargon 02.07.2009 10:59
Hallo snoopermaus, ich kenne Eure Verträge nicht. Für mich hört sich das so an: Ihr habt beide einen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen. Dann kann Deine Mitbewohnerin nicht einfach dem Vermieter kündigen sondern der Vertragspartner - und das seid Ihr beide - muss dies tun. Wenn Deine Mitbewohnerin die Räume nicht i. O. bringt, mußt Du dies ggf. tun, da Ihr beide als GbR behandelt werdet, also als eine Person (die sich aus mehreren Personen zusammensetzt). Wie willst Du denn die Kaution von Ihr einbehalten? M. E. liegt die doch beim Vermieter.
Also wenn Du irgendetwas erreichen willst, mußt Du m. E. zunächst Deine Mitbewohnerin auffordern weiterhin die fällige Miete zu zahlen, die Wohnung i. O. zu bringen usw. dann müßt Ihr beide mit dem Vermieter sprechen, ob es ok für ihn ist, dass Deine Mitbewohnerin auszieht und dafür eine neue Partei einzieht, die "alte" aus dem Mietvertrag raus- und die neue in den Mietvertrag reingeht. usw. usw. Hier bist Du gefragt und hast noch einen Haufen Streß vor Dir.... smargon