Berthelstal 02.08.2010 07:21
Wenn Sie mit Ihrer Mitbewohnerin zusammen einen Mietvertrag hatten, haften beide gesamtschuldnerisch für eventuelle Schäden.
Heisst: Jeder von Ihnen beiden kann zur Begleichung des Schadens in voller Höhe herangezogen werden. Wer von Euch beiden der eigentliche Verursacher ist spielt dabei keine Rolle. So ist es richtig, mit der Kautionsrückzahlung bis zur Begleichung des Schadens zu warten. Sollte die Versicherung nur einen Teil erstatten, so müßte der verbliebene Teil durch die Kaution beglichen werden.
Die Vorgehensweise der Vermietung ist durchaus korrekt.
Bladder 03.08.2010 08:07
Neuling!
Ich stimme dem Beitrag grundsätzlich zu. Nur hätte ich gerne gewusst, mit welcher Begründung der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten will, wenn der Haftpflichtschaden, nach geltendem Recht, mit einer Zeitwertabfindung abgewickelt wurde. Der Vermieter hat n.m.E. nach dieser Abwicklung durch die Versicherung keinen weiteren Anspruch gegen den Mieter.
Berthelstal 03.08.2010 08:44
@Bladder - Sehe ich auch so. Wenn der Schaden durch die Versicherung zum Zeitwert reguliert wurde, ist kein Schaden mehr vorhanden und die Kaution müsste in voller Höhe zurückgezahlt werden. Der Geschädigte darf nach der Regulierung nicht besser dastehen als vorher. Deswegen auch immer eine Regulierung zum Zeitwert.