neuer
hallo,
hab ich das richtig verstanden, sie wollen für die 1 zimmerwohnung eigenheimzulage, also für eine 2. wohnung, für die andere wohnung kriegen sie ja bestimmt schon eingenheimzulage.
schauen sie bitte mal hier, ein int. artikel zu diesem thema.
Ehepaare können doppelt kassieren
Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige in seinem Leben nur einmal die Eigenheimzulage für selbst genutztes Wohneigentum beanspruchen. Anders sieht es hingegen bei Ehegatten aus, die die Eigenheimzulage zweimal in Anspruch nehmen können. Dabei ist es gleichgültig, welchem Ehegatten die Objekte gehören. Liegen die zwei Objekte hingegen räumlich zusammen, kann die Eigenheimzulage nicht zeitgleich für beide Objekte beansprucht werden.
Ein räumlicher Zusammenhang ist zum Beispiel dann anzunehmen, wenn zwei Wohnungen durch geringfügige Baumaßnahmen zu einer Einheit verbunden werden können. Das ist insbesondere bei den beiden Wohnungen eines Zweifamilienhauses, aber auch bei zwei neben- oder übereinander liegenden Eigentumswohnungen oder nebeneinander liegenden Reihenhäusern der Fall. Die Wohneigentumsförderung kann zudem auch nicht gleichzeitig für Ausbau oder Erweiterung und die Anschaffung der begünstigten Wohnung beansprucht werden.
Nach einem Urteil des BFH (28.06.2002, IX R 37/01) können Sie die Eigenheimzulage aber für zwei Objekte gleichzeitig in Anspruch nehmen, wenn Sie die eine Wohnung selbst nutzen und die andere Wohnung einem Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Geschwister usw.) unentgeltlich überlassen. Nutzen Sie hingegen beide Wohnungen selbst, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Trotz doppelter Grundförderung erhalten Sie die Kinderzulage aber nur für ein Objekt.
Sie erhalten die doppelte Förderung auch dann, wenn es sich bei der zweiten Wohnung, die Sie unentgeltlich einem Angehörigen überlassen, um einen separaten Anbau oder aber das ausgebaute Dachgeschoss Ihres Hauses handelt. Voraussetzungen: Mindestgröße 23 Quadratmeter, eigener Eingang, eigene Küche oder Kochgelegenheit oder aber eigenes Bad bzw. Dusche mit WC. Zudem darf es sich um keinen Schwarzbau handeln.
Quelle: Akademische Arbeitsgemeinschaft
AngelaJ
das ist genau unser fall. die kleine whg. hat 25 qm, eigene dusche mit wc. momentan zwar noch keine kochgelegenheit, da die kochecke noch im umbau ist, aber die würde in der realität auch nciht genutzt werden, da wir nebenan wohnen und kochen.
warum versucht dann aber das finanzamt, die eigenheimzulage von der nutzung der whg. abhängig zu machen. schließlich ist es doch egal, ob mein schwiegervater in dieser wohnung seine modelleisenbahn aufbauen will, oder ob er unsere kinder betreut. DAS versteh ich nicht.
vielen dank
angela j.