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Testamentarische Verfügung
Die Bestimmung im Testament des Vermieters, daß die Mieter nach seinem Tod noch eine bestimmte Zeit gesichert als Mieter wohnen könnten, bindet nicht den Grundstückserwerber. Gegenüber dessen Eigenbedarfskündigung ist es keine die Fortsetzung des Mietvertrages rechtfertigende Härte, daß die Mieter zukünftig nicht mehr einen günstigen, sondern einen marktgerechten Mietpreis zahlen müssen, insoweit der übrigen Bevölkerung gleichgestellt werden.
Amstgericht Trier, Urteil vom 04.12.2001, Aktenzeichen: 6 C 283/01.