Susanne
Hallo Horst,
fällt die Reparaturrechnung zufällig unter eine im Mietvertrag vorhandene Kleinreparaturklausel?
Der VM darf von der Kaution eine "angemessene Summe" für zu erwartenden Nachzahlung der NK-Abrechnung einbehalten. Dabei kommt es auf die letzte Abrechnung an (Nachzahlung/Guthaben) und auf die Teuerungsrate.
horst benatzki
Hallo Susanne,
ja, es gibt eine Kleinreparturklausel bis 300 EUR. Aber der Schaden/der Kurzschluss ist nachweislich durch ein kaputtes Gerät verursacht worden, welches der VM nicht instandgesetzt hatte. In meinem Mietvertrag wurde dies auch wörtlich festgehalten: "die Dunstabzugshaube in der Küche ist nicht funktionstüchtig."
Kann er mir dennoch diese Rechnung, datiert vom September 2006, jetzt auf einmal in Rechnung stellen ?
Und muss ich darüberhinaus in der Tat ein Jahr warten, bis mit der zukünftigen Abrechnung der Restmietmonate ich endlich auch noch die 200 EUR, die er als "Sicherheit" verwahren will, erhalte ? Das ist ja `n Schwanz, der sich ja dann noch über ein Jahr nach Auszug hinzieht <!-- s --><!-- s -->
D.h., ich könnte dann die letzten 200 EUR Restbetrag erst ab 2008 erwarten ??????????
HORST <!-- s --><!-- s -->
Himmelhilf
Kommt darauf an, wie hoch deine letzt BK-Abrechnung war. Wenn du noch nicht so lange darin gewohnt hast, könntest Du dich darauf berufen, daß die BK-Vorauszahlung dann seitens des Vermieters anscheinend wissentlich zu niedrig angesetzt waren. Das darf er nämlich nicht. Bezglich der rechnung würde ich sofort widersprechen, da ja im Übergabeprotokoll festgehalten ist, dass die Dunstabzugshaube defekt war. Die Kleinreparaturklausel halte ich auch für etwas überhöht. Üblich sind eher bis 95 €, früher glaub ich 150 DM. Such nach Urteilen, ob diese in dieser Höhe überhaupt gültig ist. Aber es kann auch sein, daß du mit der defekten Haube gerade auch das Risiko übernommen hast...ein Fall für den Anwalt. Rechtschutz/Mieterverein?
Susanne
Hallo Susanne,
ja, es gibt eine Kleinreparturklausel bis 300 EUR. Aber der Schaden/der Kurzschluss ist nachweislich durch ein kaputtes Gerät verursacht worden, welches der VM nicht instandgesetzt hatte. In meinem Mietvertrag wurde dies auch wörtlich festgehalten: "die Dunstabzugshaube in der Küche ist nicht funktionstüchtig."
Kann er mir dennoch diese Rechnung, datiert vom September 2006, jetzt auf einmal in Rechnung stellen ?
Meiner Meinung nach nicht![/color:0c8b4]
Und muss ich darüberhinaus in der Tat ein Jahr warten, bis mit der zukünftigen Abrechnung der Restmietmonate ich endlich auch noch die 200 EUR, die er als "Sicherheit" verwahren will, erhalte ? Das ist ja `n Schwanz, der sich ja dann noch über ein Jahr nach Auszug hinzieht <!-- s --><!-- s -->
D.h., ich könnte dann die letzten 200 EUR Restbetrag erst ab 2008 erwarten ?????????? [color=#FF0000:0c8b4]Ja-stellt sich aber immer noch die Frage, ob die 200.- angemessen sind![/color:0c8b4]
HORST <!-- s --><!-- s --> [/quote:0c8b4]
Der_Mario
Diese Kleinreparaturklausel erscheint mir auch deutlich überhöht.
Vielleicht ist es das sinnvollste, wenn Du mit der Sache zum Anwalt gehst...
horst benatzki
Ja, ich werde mich jetzt dann doch anwaltlich beraten lassen, duch den örtlichen Mieterverein.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Greetz,
der HORST <!-- s --><!-- s --> )